POSITION
über Beiträge an die öffentliche Organisation
„DER WEG DES FRIEDENS“
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Verordnung über Beiträge an die NGO „WAY OF PEACE“ zusammen mit der Charta der öffentlichen Organisation, im Folgenden als „Reglemente“ und „Öffentliche Organisation“ bezeichnet, ist das Hauptdokument und legt die Art, den Betrag, das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung von Beiträgen durch Mitglieder der öffentlichen Organisation fest, legt die wichtigsten Bestimmungen über die Verantwortung für die Verspätung und Vollständigkeit ihrer Zahlung fest.
1.2. Diese Verordnung klärt und ergänzt die Charta der öffentlichen Organisation über Mitgliedsbeiträge und kann nicht im Widerspruch zum Statut der öffentlichen Organisation stehen.
1.3. In Übereinstimmung mit der Charta der öffentlichen Organisation müssen Mitglieder der öffentlichen Organisation Eintritts- und Mitgliedsbeiträge zahlen. Die Eintrittsgelder werden bei der Aufnahme in die Mitgliedschaft in der Organisation bezahlt, die Mitgliedsbeiträge werden monatlich (oder vierteljährlich) gezahlt.
1.4. Die Zahlung von Beiträgen ist eine wichtige Verantwortung jedes Mitglieds der öffentlichen Organisation, die seine Mitgliedschaft und Teilnahme an den laufenden Aktivitäten der Organisation bestätigt.
1.5. Eintritts- und Mitgliedsbeiträge werden zur finanziellen Unterstützung der satzungsgemäßen Ziele der öffentlichen Organisation verwendet.
1.6. Beiträge von Mitgliedern der öffentlichen Organisation sind eine der Quellen der Bildung des Eigentums der öffentlichen Organisation.
1.7. Die von der öffentlichen Organisation erhaltenen Beiträge werden vom Präsidenten der öffentlichen Organisation für satzungsgemäße Zwecke und Ziele in der durch den Beschluss des Rates der öffentlichen Organisation festgelegten Weise verteilt.
1.8. Die Ergebnisse des jährlichen Beitragseingangs und deren Ausgaben werden auf der Mitgliederversammlung der öffentlichen Organisation geprüft.
1.9. Die Überprüfung der Richtigkeit der Zahlung der Beiträge, ihrer Buchhaltung und der Ausgaben erfolgt durch die Prüfungskommission, die von der Mitgliederversammlung der öffentlichen Organisation gewählt wird.
2. EINTRITTSGEBÜHR
2.1. Der Eintrittspreis ist ein einmaliger Geldbeitrag einer juristischen Person, die den Wunsch geäußert hat, der öffentlichen Organisation beizutreten (im Folgenden als Kandidat bezeichnet), wenn sie als Mitglied der öffentlichen Organisation akzeptiert wird, und wird einmal bezahlt.
2.2. Die Höhe des Eintrittsgeldes wird durch den Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation festgelegt und mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 2/3 (zwei Dritteln) der Anzahl der an der Versammlung der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation teilnehmenden Stimmen angenommen.
2.3. Der Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation wird durch ein Protokoll zur Änderung dieser Verordnung ausgearbeitet und auf der Website der öffentlichen Organisation veröffentlicht.
2.4. Die Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation hat das Recht, die Höhe des Eintrittsgeldes höchstens einmal im Kalenderjahr zu ändern.
2.5. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
3. MITGLIEDSBEITRÄGE
3.1. Mitgliedsbeiträge sind Pflichtbeiträge von Mitgliedern der öffentlichen Organisation und werden mit einer bestimmten Häufigkeit – monatlich oder vierteljährlich – innerhalb des durch den Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation festgelegten Zeitraums entrichtet.
3.2. Monatliche Mitgliedsbeiträge werden jeden Monat während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation in Form von regulären Mitgliedsbeiträgen gezahlt.
3.3. Vierteljährliche Mitgliedsbeiträge werden im ersten Monat eines jeden Quartals während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation in Form von regulären Mitgliedsbeiträgen gezahlt.
3.4. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags wird durch den Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation bestimmt und mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 2/3 (zwei Dritteln) der Stimmenzahl der Mitglieder der öffentlichen Organisation, die an der Versammlung der Generalkonferenz teilnehmen, angenommen.
3.5. Die Höhe des vierteljährlichen Mitgliedsbeitrags setzt sich jeweils aus dem verallgemeinerten Betrag für die drei Monate des Quartals zusammen, für die ein Mitglied der öffentlichen Organisation Mitgliedsbeiträge leisten muss.
3.6. Der Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation über die Festlegung und Änderung der Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch ein Protokoll zur Änderung dieser Verordnung ausgearbeitet und auf der Website der öffentlichen Organisation veröffentlicht.
3.7. Bei der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation ist es möglich, die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags höchstens einmal im Kalenderjahr zu ändern.
3.8. Der Präsident der öffentlichen Organisation ist verpflichtet, die Mitglieder der öffentlichen Organisation innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab dem Datum der entsprechenden Entscheidung der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation telefonisch, per Fax, E-Mail und / oder durch Veröffentlichung solcher Informationen auf der offiziellen Website der öffentlichen Organisation über die Änderungen der Höhe oder des Datums der Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge an die öffentliche Organisation zu informieren.
3.9. Bei der Aufnahme als Mitglied der öffentlichen Organisation im Abrechnungsmonat werden die Mitgliedsbeiträge für diesen Monat vollständig bezahlt.
3.10. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation muss der monatliche Mitgliedsbeitrag innerhalb des angegebenen Zeitrahmens vollständig bezahlt werden.
4. BEDINGUNGEN FÜR DIE ZAHLUNG DER BEITRÄGE
4.1. Die Höhe der Eintritts- und monatlichen Mitgliedsbeiträge wird auf das laufende (Giro-) Konto der öffentlichen Organisation überwiesen.
4.2. Die Beiträge können in bar in Höhe der in Abschnitt 5 dieser Verordnung genannten Beträge entrichtet werden.
4.3. Es sieht die Möglichkeit von Mitgliedsbeiträgen in nicht-monetärer Form vor, nämlich: durch Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, der Vorbereitung von Drucksachen, der Bereitstellung von Räumlichkeiten usw.
4.4. Der Eintrittsbeitrag und der monatliche Hauptmitgliedsbeitrag werden innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Annahme des Beschlusses über die Aufnahme in die Mitglieder der öffentlichen Organisation durch die Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation erhoben. Der zweite und die folgenden monatlichen Mitgliedsbeiträge werden von jedem Mitglied der öffentlichen Organisation bis zum 8. Tag des Monats gezahlt, der auf den aktuellen Kalendermonat folgt.
4.5. Wenn Mitglieder der öffentlichen Organisation die öffentliche Organisation verlassen, behalten sie kein Recht auf das Eigentum, das sie an die öffentliche Organisation übertragen haben. Eintritts- und monatliche (vierteljährliche) Mitgliedsbeiträge sind in diesem Fall nicht erstattungsfähig.
5. HÖHE DER BEITRÄGE
5.1. Der Eintrittspreis für die öffentliche Organisation beträgt 5000,00 UAH.
5.2. Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge jedes Mitglieds der öffentlichen Organisation wird individuell auf der Grundlage des Transaktionsvolumens (einschließlich Mehrwertsteuer) zwischen der öffentlichen Organisation und diesem Mitglied der öffentlichen Organisation für den laufenden Monat (im Folgenden als „monatlicher Umsatz“ bezeichnet) bestimmt.
5.3. Die Mitgliedsbeiträge werden von den Mitgliedern der öffentlichen Organisation in folgender Höhe entrichtet:
| Nein | Jahresumsatz | Monatlicher Ratenbetrag |
| 1. | bis zu 180 000 Tausend Rubel. UAH. | 5000,00 UAH |
| 2. | über 180.000 Tausend Rubel. UAH. bis zu 1 500 Tausend Rubel. UAH. | 30% |
5.4. Ein Mitglied der öffentlichen Organisation, das keinen monatlichen Umsatz hat, hat das Recht, keine Mitgliedsbeiträge für den entsprechenden Monat zu zahlen.
5.5. Voller Zugang zu geschlossenen Materialien auf der Website der öffentlichen Organisation:
5.5.1. Ein Mitglied der öffentlichen Organisation, das monatliche Mitgliedsbeiträge zahlt, erhält vollen Zugriff auf die geschlossenen Materialien auf der Website der öffentlichen Organisation.
5.5.2. Wenn ein Mitglied der öffentlichen Organisation bis zum Ende des Kalenderjahres keine Operationen mit der öffentlichen Organisation durchführen wird, aber vollen Zugang zu den geschlossenen Materialien der Website der öffentlichen Organisation erhalten möchte, ist ein solches Mitglied der öffentlichen Organisation verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von UAH 60000.00 zu zahlen.
5.5.3. Wenn ein Nichtmitglied der öffentlichen Organisation vollen Zugang zu den geschlossenen Materialien der Website der öffentlichen Organisation erhalten möchte, muss eine solche Organisation zuerst das Verfahren durchlaufen, den Mitgliedern der öffentlichen Organisation beizutreten (durch Zahlung der Eintrittsgebühr). Dann, nachdem Sie die Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation erhalten haben, zahlen Sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag.
5.5.4. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird auf der Grundlage der Anzahl der verbleibenden Kalendermonate bis zum Ende des Kalenderjahres berechnet.
5.6. Der Eintrittspreis und die monatlichen Mitgliedsbeiträge beziehen sich auf die Ausgaben der Mitglieder der öffentlichen Organisation.
5.7. Das Verfahren zur Erstellung von Dokumenten für die Zahlung des Eintrittsgeldes und der monatlichen (vierteljährlichen) Mitgliedsbeiträge:
5.8.1. Nach Erhalt eines Antrags eines Kandidaten für ein Mitglied der öffentlichen Organisation und beglaubigter Kopien der Registrierungsdokumente stellt der Präsident (oder sein Stellvertreter) eine Rechnung aus oder sendet ein entsprechendes Schreiben zur Zahlung des Eintrittsgeldes (oder des Eintrittsgeldes und des Mitgliedsbeitrags für den laufenden Monat).
5.8.2. Wenn der Eintrittspreis bezahlt wird und die Mitgliedschaft des Kandidaten für Mitglieder der öffentlichen Organisation abgelehnt wurde, werden die erhaltenen Gelder innerhalb von zwei Banktagen ab dem Datum der negativen Entscheidung zurückgegeben.
5.8.3. Wenn ein Mitglied der öffentlichen Organisation irgendwelche Operationen mit der öffentlichen Organisation durchführen wird, dann wird einem solchen Mitglied der öffentlichen Organisation die Zahlung der Mitgliedsbeiträge vor Beginn dieser Operationen in Rechnung gestellt.
5.8.4. Am Ende des laufenden Monats werden für alle Mitglieder der öffentlichen Organisation, die im laufenden Monat mit der öffentlichen Organisation Geschäfte tätigen, die geleisteten Arbeitshandlungen unter Angabe der tatsächlichen Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags erstellt.
5.8.5. Alle Transaktionen mit einem Mitglied der öffentlichen Organisation werden ausgesetzt, wenn am Ende des laufenden Quartals dieses Mitglied der öffentlichen Organisation:
- mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge seit mehr als zwei Monaten in Verzug ist;
- hat eine Schuld auf Vergleiche für die Durchführung einer Transaktion mit einer öffentlichen Organisation;
- Es gibt zu wenig ausgestellte Dokumente über die Operationen.
Nachdem diese Hindernisse beseitigt sind, wird der Betrieb mit einem solchen Mitglied der öffentlichen Organisation wieder aufgenommen.
6. VERANTWORTUNG FÜR DIE VERLETZUNG VON BEITRAGSPFLICHTEN
6.1. Ein Mitglied einer öffentlichen Organisation, das seine in dieser Verordnung festgelegten Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann durch Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation in der Art und Weise und auf der Grundlage, die in den Rechtsvorschriften der Ukraine und im Statut der öffentlichen Organisation vorgesehen sind, aus der öffentlichen Organisation ausgeschlossen werden.
6.2. Der Präsident der öffentlichen Organisation ist verpflichtet, das Mitglied der öffentlichen Organisation 14 (vierzehn) Werktage nach dem Datum der Annahme der Mitglieder der öffentlichen Organisation durch die Mitglieder der öffentlichen Organisation per Zug per Telefon oder Fax oder Veröffentlichung dieser Informationen auf der offiziellen Website der öffentlichen Organisation über den Ausschluss aus den Mitgliedern der öffentlichen Organisation zu informieren.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Die Mitgliederversammlung der öffentlichen Organisation hat das Recht, die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge zu ändern und Ergänzungen zu dieser Verordnung anzunehmen.
7.2. Im Falle der Einreichung eines Antrags auf Austritt aus der öffentlichen Organisation (unabhängig von der Frist für die Einreichung eines Antrags) ist ein Mitglied der öffentlichen Organisation verpflichtet, seine Vermögensverpflichtungen bis zum Ende des Geschäftsjahres zu erfüllen.
7.3. Änderungen dieser Verordnung werden mit qualifizierter Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Zahl der Stimmen angenommen, die an der Tagung der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation teilnehmen.
7.4. Änderungen dieser Verordnung treten ab dem Zeitpunkt des Beschlusses der Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation in Kraft. Die Mitglieder der öffentlichen Organisation werden über alle Änderungen und Ergänzungen, die an dieser Verordnung vorgenommen werden, innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach dem Datum der Annahme des entsprechenden Beschlusses durch die Mitgliederversammlung der öffentlichen Organisation per Telefon, Fax, E-Mail oder Veröffentlichung dieser Informationen auf der offiziellen Website der öffentlichen Organisation informiert.
7.5. Alle Fragen, die nicht durch diese Verordnung geregelt sind, werden in Übereinstimmung mit der Charta und den Rechtsvorschriften der Ukraine geregelt.
7.6. Diese Verordnung ist für alle Mitglieder der öffentlichen Organisation verbindlich.
7.7. Diese Verordnung tritt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch die Generalkonferenz der Mitglieder der öffentlichen Organisation in Kraft.
Präsident
NGO „WEG DES FRIEDENS“ M.M. Schawaronkow





