Charta

„GENEHMIGT“
Protokoll Nr. 1
Konstituierende Versammlung der Gründer
ÖFFENTLICHE ORGANISATIONEN
„DER WEG DES FRIEDENS“
vom 24. August 2022

CHARTA
ÖFFENTLICHE ORGANISATIONEN
„DER WEG DES FRIEDENS“

Odessa Stadt – 2022.

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1.1. NGO „WAY OF PEACE“ (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) freiwillig ist,
    Vereinigung von Individuen, die auf der Grundlage der Selbstverwaltung, der freien Wahl des Tätigkeitsgebiets, der Gleichheit vor der
    durch Gesetz, fehlendes Eigentumsinteresse ihrer Teilnehmer, Transparenz, Offenheit und Publizität sowie gemeinsame Interessen
    Teilnehmer, Selbstidentität und Unabhängigkeit von anderen öffentlichen Organisationen, deren Aktivitäten auf
    Zufriedenheit, Schutz und Verwirklichung der gesetzlichen Rechte, Freiheiten und Interessen der Bürger.
    1.2. Vollständiger und abgekürzter Name der Organisation in ukrainischer Sprache, vollständiger und abgekürzter Name der Organisation
    AUF ENGLISCH:
    Der vollständige Name auf Ukrainisch ist die NGO „WEG DES FRIEDENS“.
    Der abgekürzte Name auf Ukrainisch ist die NGO „WEG DES FRIEDENS“.
    Der vollständige Name auf Englisch ist „THE WAY OF PEACE“.
    1.3. Die Aktivitäten der Organisation werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen aller Eigentumsformen durchgeführt.
    und einzelne Bürger, die gemeinsame Aufgaben mit der Organisation lösen wollen.
    1.4. Die Organisation orientiert sich in ihren Aktivitäten an der Verfassung der Ukraine, dem Zivilgesetzbuch der Ukraine, der Steuergesetzgebung
    das Gesetzbuch der Ukraine, das Gesetz der Ukraine „Über öffentliche Vereinigungen“, das Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Registrierung“
    juristische Personen, Einzelunternehmer und öffentliche Organisationen“, das Gesetz der Ukraine „Über die Kultur“, andere gültige
    Gesetzgebung der Ukraine und dieses Statuts. Die Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Organisation sind auch regulatorische Dokumente und
    allgemeine Entscheidungen, die von der Organisation im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse getroffen werden und für
    alle Mitglieder.
    1.5. Die Organisation ist gemeinnützig, nicht-staatlich und gemeinnützig, hat einen Volotner-Charakter, führt Aktivitäten durch
    mit dem Status einer juristischen Person als nicht-geschäftliche Partnerschaft, deren Hauptzweck nicht darin besteht, einen Gewinn zu erzielen.
    1.6. Die Organisation ist frei, die Richtung ihrer Aktivitäten zu wählen und arbeitet nach den Prinzipien der Freiwilligkeit, Selbstverwaltung, frei
    Wahl des Tätigkeitsgebiets, Gleichheit vor dem Gesetz, fehlendes Eigentumsinteresse seiner Mitglieder (Teilnehmer), Transparenz,
    Offenheit und Öffentlichkeitsarbeit.
    1.7. In ihren Aktivitäten hat die Organisation keine politischen Ziele und ist unabhängig von staatlichen, politischen,
    öffentliche, private Organisationen und Institutionen
    1.8. Die Entscheidung, den Namen der Organisation zu ändern, wird auf einer Sitzung der Generalversammlung der Organisation mit
    Einhaltung der Anforderungen der Gesetze der Ukraine und dieses Statuts.
    1.9. Der Sitz der Organisation wird durch Beschluss der Generalversammlung der Organisation festgelegt.
    2. ZWECK, ZIELE UND AKTIVITÄTEN DER ORGANISATION UND IHRE RECHTE
    2.1. Der Zweck der Organisation: Unterstützung in verschiedenen Bereichen der karitativen Aktivitäten sowie die Entwicklung und Unterstützung dieser
    Bereiche im öffentlichen Interesse, insbesondere Aktivitäten im Bereich des Sozialschutzes, Aktivitäten zur Entwicklung des Instituts
    Familien, Hilfe (Behandlung, psychologische, medizinische und materielle Hilfe) für vom Krieg betroffene Kinder, Kinder, die
    verlorene Eltern, Kinder, denen die Fürsorge entzogen wurde und die andere Leiden erlitten haben, Unterstützung der Kombattanten,
    Soldaten der Streitkräfte der Ukraine und ihre Familien, Personen, die an der territorialen Verteidigung der Ukraine beteiligt sind, andere Militärs
    Verbände, die das Territorium der Ukraine im russisch-ukrainischen Krieg verteidigen, Hilfe für Menschen, die darunter gelitten haben
    Krieg, humanitäre Hilfe (sowohl intern als auch importiert aus dem Ausland), Hilfe für Binnen- und Außenvertriebene
    Menschen, die vor dem Krieg fliehen, Wiederaufbau der vom Krieg betroffenen Städte, Stärkung der sozialen Sicherheit, der Rechte
    Person und Bürger und Grundfreiheiten, soziale Dienste und Armutsbekämpfung sowie Entwicklung und Unterstützung
    Diese Bereiche liegen im öffentlichen Interesse.
    2.2. Die Aktivitäten der Organisation sind:
    • Teilnahme an der Entwicklung und Umsetzung umfassender Programme und anderer Aktivitäten, die auf soziale und soziale und soziale
    Rechtsschutz der Bürger;
    • Hilfe und Hilfe für diejenigen, die sie brauchen, Kinder, die unter Feindseligkeiten gelitten haben, verloren haben
    Eltern, die medizinische und psychologische oder materielle Hilfe benötigen, Unterstützung für alle Kategorien von Bürgern, die
    infolge des Krieges erlitten, Unterstützung von Kombattanten, Soldaten der Streitkräfte der Ukraine, Personen, die an der
    territoriale Verteidigung der Ukraine, andere freiwillige militärische Vereinigungen verteidigen das Territorium der Ukraine in
    Russisch-ukrainischer Krieg, humanitäre Hilfe, Hilfe und Unterstützung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medizin, Kultur,
    Kunst, Sport, Gesundheit und Tourismus;
    • Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Erbringung sozialer Dienstleistungen, Beratungen,
    Pflege, Unterstützung für Soldaten der Streitkräfte der Ukraine, Personen, die an der territorialen Verteidigung der Ukraine beteiligt sind, andere
    Militärverbände, die das Territorium der Ukraine im russisch-ukrainischen Krieg verteidigen, Flüchtlinge, die durch interne
    Vertriebene andere ähnliche Dienstleistungen, die für ältere Menschen, Behinderte, Waisen, Kinder mit Behinderungen erbracht werden
    Funktionen, Kinder aus einkommensschwachen Familien, Bürger der Ukraine, die vom russisch-ukrainischen Krieg betroffen sind
    usw.;
    • fördert den rechtlichen und sozialen Schutz von Bürgern und Organisationen, die den Zweck der Organisation unterstützen,
    fördert die Unterstützung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medizin, Kultur, Kunst, Sport, Gesundheit und Tourismus; nimmt teil an
    bereitet und fördert die Durchführung von medizinischen, pädagogischen, Rehabilitations-, Bildungsprogrammen, Kulturprogrammen und Kunst
    Programme; hilft bei der Organisation, Durchführung und Finanzierung von Programmen und Aktivitäten zur Unterstützung von Schwachen
    Kategorien der Bevölkerung, die während des Krieges gelitten haben, sowie an nationalen und internationalen Zuschüssen, Programmen in
    diese Bereiche; Förderung von Programmen und Maßnahmen für die Umweltsicherheit; leistet umfassende Hilfe bei der Konsolidierung der Gesellschaft,
    Bildung gemeinsamer Interessen, trägt zur Verwirklichung der zivilen Welt und der Einigung bei; um kulturelle und kulturelle
    künstlerische Traditionen der Gesellschaft interagieren mit interessierten sozialen Verbänden und Organisationen; fördert die Umsetzung
    Programme des Baus und der Restaurierung von Denkmälern der Architektur und Kultur sowie Kunst, Kunstobjekte, Bildungseinrichtungen; trägt zur
    Organisation und Durchführung von Wohltätigkeitsveranstaltungen, Auktionen; organisiert und führt Veranstaltungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Ausstellungen durch,
    sonstige Maßnahmen; unternehmerische und außenwirtschaftliche Tätigkeit nur insoweit ausübt, als sie dazu dient,
    Erreichung des gesetzlichen Ziels; schafft Geschäftspartnerschaften und andere Wirtschaftsorganisationen sowie erwirbt Eigentum,
    zur Geschäftstätigkeit bestimmt sind, um das gesetzliche Ziel zu erreichen; führt Verlagstätigkeiten durch
    und in seinem Rahmen die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, Fotos, Videos, gedruckten, methodischen Materialien, elektronischen
    Informationsmaterialien, digitale Materialien und Objekte der Kunst und Kultur, in Bezug auf Urheberrecht, Rechte
    geistiges Eigentum und verwandte Schutzrechte, Webinhalte, Website sowie elektronische und gedruckte Broschüren, Broschüren
    zum Thema der Organisation; gründet Niederlassungen in der Ukraine, eröffnet Niederlassungen und Repräsentanzen in der Ukraine und im Ausland
    Staaten; erhält und leistet humanitäre Hilfe;
    • Durchführung von Vorträgen, Schulungen, Einzeltrainings, Coaching für Familiengründungsplanende, junge
    Familien, Familien in Krisensituationen, familiäre Beziehungen, junge Eltern, Kinder und Eltern und andere mit
    den Zweck, familiäre Beziehungen zu lehren, Familienwerte zu vermitteln, die richtige Beziehung zwischen Eltern und Kindern,
    Unterstützung bei der Überwindung der sich abzeichnenden Krise, der Familienbeziehungen usw.;
    • Aktivitäten zur Verbreitung, Werbung: Aktivitäten der Organisation, ihr Zweck der Tätigkeit,
    geplante Projekte, Programme und Aktivitäten, geleistete Arbeit usw.;
    • Förderung der Bereitstellung von sozialen Diensten, Konsultationen, Pflege, Hilfe für Flüchtlinge, interne
    Vertriebene und ähnliche Dienstleistungen;
    • Bereitstellung humanitärer und anderer Hilfe für die Zivilbevölkerung der Ukraine (im Bereich Medizin, Leben und Sicherheit),
    die unter dem russisch-ukrainischen Krieg gelitten haben;
    • Bereitstellung humanitärer und anderer Hilfe für Personen, die Soldaten der Streitkräfte der Ukraine sind und an der territorialen
    Verteidigung der Ukraine, andere freiwillige militärische Vereinigungen, die das Territorium der Ukraine in der russisch-ukrainischen verteidigen
    Krieg (auf dem Gebiet der Medizin, des Lebens und der Sicherheit) usw.;
    • Organisation und Zahlung verschiedener Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilbevölkerung der Ukraine, die
    litt unter dem russisch-ukrainischen Krieg;
    • Aktivitäten zur Bereitstellung von temporären Unterkünften, Einrichtung von Unterkünften für die Unterbringung von Opfern von Naturkatastrophen, Flüchtlingen,
    Binnenvertriebene usw.;
    • Begründung des Rechts auf Sozialhilfe, Unterstützung bei der Zahlung von Miete und Produkten
    Ernährung;
    • gemeinnützige Aktivitäten wie Fundraising oder andere soziale Hilfsaktivitäten
    Dienstleistungen;
    • Gesundheitsversorgung, einschließlich der Bereitstellung medizinischer Dienstleistungen für Bürger der Ukraine;
    • Verhütung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen und Beseitigung ihrer Folgen, Unterstützung der Opfer
    Katastrophen, bewaffnete Konflikte und Unfälle sowie Flüchtlinge und Menschen in schwierigem Leben
    Umstände;
    • Förderung der Verteidigungsfähigkeit und Mobilisierungsbereitschaft des Landes, Schutz der Bevölkerung in Notsituationen
    friedliches und Kriegsrecht;
    • Organisation von Personenbeförderungen, von Katastrophen, bewaffneten Konflikten und Unfällen betroffenen Personen
    Fälle sowie Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Menschen in schwierigen Lebensumständen
    usw. an einen sichereren Ort oder außerhalb des Territoriums der Ukraine;
    • Organisation des Transports von Gütern auf der Straße, auf der Schiene und in Flugzeugen, wie zum Beispiel:
    Baumaterialien, Holz, humanitäre Hilfe usw.;
    • Durchführung von Wohltätigkeitsauktionen, nicht-monetären Lotterien, Wettbewerben und anderen Wohltätigkeitsveranstaltungen, die nicht verboten sind
    Recht;
    • Beschaffung von Geldern von Wohltätern – Einzelpersonen (Gebietsansässige und Gebietsfremde), juristische Personen, andere
    Wohltätigkeitsorganisationen, auch internationale, zur Erreichung des Zwecks der Organisation;
    • andere Aktivitäten der Organisation, die sich direkt oder indirekt aus dem satzungsgemäßen Zweck der Organisation ergeben.
    3. RECHTLICHER STATUS DER ORGANISATION
    3.1. Die Tätigkeit der Organisation hat einen sozialen Charakter, der sich in ihrer Interaktion mit den Behörden manifestiert.
    lokale Regierungen, Unternehmen, Institutionen, Organisationen verschiedener Eigentumsformen, Gründung
    Partnerschaften mit anderen öffentlichen und ehrenamtlichen Organisationen, Verbänden, Bewegungen, Stiftungen,
    registriert in der Ukraine oder im Ausland, Bürger der Ukraine, Bürger anderer Länder.
    3.2. Die Organisation erwirbt den Status einer juristischen Person ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung gemäß der geltenden Gesetzgebung.
    Die Organisation verwendet Siegel und Stempel in ihren Aktivitäten. Eine Organisation kann ihre eigene Symbolik haben (Logo, andere
    B. Kennzeichen, Flagge), die der Registrierung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise unterliegt.
    3.3. Ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung hat die Organisation das ausschließliche Recht, ihren Namen zu verwenden, einschließlich
    Anzahl der Namen, die in einer Fremd- oder Minderheitensprache geschrieben wurden.
    3.4. Um ihren Zweck zu erfüllen und ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, ist die Organisation in Kraft gesetzt
    Die Rechtsvorschriften des Erlasses haben das Recht:
    3.4.1. Teilnehmer an zivilrechtlichen Beziehungen zu sein, Eigentums- und Nichteigentumsrechte in Übereinstimmung mit
    Gesetzgebung der Ukraine;
    3.4.2. ihre berechtigten Interessen und die berechtigten Interessen ihrer Mitglieder und / oder anderer Personen in öffentlichen[1]Behörden, einschließlich Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, lokalen Regierungen, vertreten und schützen,
    Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Formen des Eigentums und der Unterordnung;
    3.4.3. frei Informationen über ihre Tätigkeiten zu verbreiten, ihre Ziele (Ziele) zu fördern;
    3.4.4. ideologisch und organisatorisch andere Bürgervereinigungen zu unterstützen, bei ihrer Gründung mitzuwirken und
    die Durchführung ihrer Tätigkeiten;
    3.4.5. wissenschaftliche und methodische Ergebnisse der Tätigkeiten der Organisation zu veröffentlichen; Informationserläuterungsarbeiten[1]durchzuführen;
    3.4.6. in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise öffentliche Informationen zu erhalten, die sich im Besitz der Personen befinden
    Behörden, andere Verwalter öffentlicher Informationen;
    3.4.7. sich an der Organisation und Finanzierung zu beteiligen sowie eigenständig Konferenzen, Seminare, Workshops abzuhalten,
    Schulungen, Ausstellungen, Präsentationen, Theateraufführungen auf Eis, Pressekonferenzen, Wettbewerbe, Vorträge, Runde Tische,
    Beratungen, kreative Veranstaltungen, Turniere, Wettbewerbe, freiwillige und andere Veranstaltungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Aktivitäten der Organisation,
    unter Einbeziehung von Vertretern der Öffentlichkeit, Behörden und Kommunalverwaltungen, Experten, Freiwilligen
    und Spezialisten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens, einschließlich internationaler;
    3.4.8. Unterstützung in Form von Geldern oder Vermögensgegenständen erhalten, die sie unentgeltlich in Form von Mitgliedsbeiträgen erhalten,
    unwiderrufliche finanzielle Unterstützung, Spenden, gemeinnützige Beiträge, Zuschüsse und unabhängige Lösung von Problemen mit ihren
    Verwendung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Statuts und der Gesetzgebung der Ukraine;
    3.4.9. die erforderlichen Geschäftstätigkeiten in der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Weise durchzuführen,
    zielt darauf ab, die satzungsgemäßen Ziele der Organisation direkt oder durch Schaffung in der von
    per Gesetz juristische Personen (Gesellschaften, Unternehmen), an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen, wenn diese Aktivitäten
    den Zweck (die Ziele) der Organisation und trägt zu ihrer Erreichung bei;
    3.4.10. Teilnahme an der Durchführung und Organisation von Kongressen, Konferenzen, Tagungen, Schulen, Schulungen, Kursen und anderen
    Veranstaltungen – unabhängig oder gemeinsam mit anderen Organisationen;
    3.4.11. in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise auf Behörden und lokale Behörden anzuwenden
    Selbstverwaltung, ihre Beamten und Beamten mit Vorschlägen (Kommentaren), Erklärungen (Petitionen), Beschwerden;
    3.4.13. sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise an der Ausarbeitung von Entwürfen für Rechtsakte zu beteiligen,
    ausgestellt von Behörden, lokalen Regierungen und im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Organisation
    und wichtige Fragen des staatlichen und öffentlichen Lebens;
    3.4.14. internationale öffentliche (nichtstaatliche) und Freiwilligenorganisationen zu gründen oder ihnen beizutreten, um mit
    andere öffentliche Organisationen internationale Verbände von Bürgervereinigungen, pflegen direkte internationale Kontakte und
    Bindungen, Abschluss entsprechender Vereinbarungen sowie Beteiligung an der Umsetzung von Aktivitäten, die nicht im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen stehen
    Ukraine;
    3.4.15. direkte internationale Kontakte mit Organisationen von Bürgern anderer Länder zu pflegen, entsprechende Vereinbarungen zu treffen
    und an internationalen Veranstaltungen über die Aktivitäten der Organisation teilnehmen, die nicht im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen stehen
    Ukraine;
    3.4.16. die Medien zu etablieren, um das gesetzliche Ziel (die gesetzlichen Ziele) zu erreichen;
    3.4.17. verschiedene Projekte zu erstellen und umzusetzen, Programme einzuführen;
    3.4.18. auf freiwilliger und freiwilliger Basis an öffentlichen Gewerkschaften usw. teilzunehmen oder diese zu gründen, indem
    einschließlich internationaler Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe zu schließen;
    3.4.19. Zu den Bedingungen der Miete oder vorübergehenden kostenlosen Nutzung des Gebäudes, Ausrüstung,
    Fahrzeuge und anderes Eigentum, das für die Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Organisation erforderlich ist.
    3.4.21. Eröffnung von Konten in Landes- und Fremdwährung bei Bankinstituten;
    3.4.22. Auszeichnungen zum Zwecke der Ehrung der Mitglieder der Organisation und ihrer Partner festzulegen;
    3.4.23. Direkt oder über von ihr gegründete juristische Personen (Personengesellschaften, Unternehmen) als Testamentsvollstrecker
    Anordnungen staatlicher Behörden, Organe der kommunalen Selbstverwaltung in Übereinstimmung mit dem Gesetz;
    3.4.26. Ausgabe nach dem in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren ohne Gewinnerzielungsabsicht durch Druck
    Verfahren und/oder auf elektronischen und Audio-, Videomedien eines Buches, einer Broschüre, anderer prinzipienfördernder Drucksachen
    und die Ideen der Organisation;
    3.4.27. ideologisch und organisatorisch andere Bürgervereinigungen zu unterstützen, bei ihrer Gründung mitzuwirken;
    3.4.28. Geld für repräsentative Zwecke ausgeben;
    3.4.29. Festlegung des Verfahrens und der Höhe der Vergütung der beteiligten Spezialisten zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit
    die Aktivitäten der Organisation;
    3.4.30. unentgeltliche Prozesskostenhilfe zu gewähren;
    3.4.31. den Mitgliedern der Organisation Informationen, Beratung und organisatorische Unterstützung zu gewähren;
    3.4.32. als Teilnehmer an zivilrechtlichen Beziehungen zu handeln, Eigentums- und Nichteigentumsrechte zu erwerben;
    3.4.33. frei Informationen über ihre Tätigkeiten zu verbreiten, ihre Ziele (Ziele) zu fördern;
    3.4.34. Förderung der wissenschaftlichen Forschung;
    3.4.35. an Wettbewerben, Wettbewerben, Aufführungen teilzunehmen und Zuschüsse von nationalen,
    ausländische, internationale Unternehmen, Organisationen und Institutionen, um die Ziele, Vorgaben und Aktivitäten zu erfüllen,
    in der Charta der Organisation sowie in anderen von der Organisation genehmigten Programmen vorgesehen; Empfangen und Verwenden in
    diese Zuschüsse sind für ihre Tätigkeit angegeben;
    3.4.36. getrennte Unterabteilungen der Organisation sowohl auf dem Territorium der Ukraine als auch im Ausland zu bilden;
    3.4.37. Anträge zu stellen und Informationen von Behörden und lokalen Gebietskörperschaften, Institutionen zu erhalten,
    Unternehmen, Organisationen, ihre Beamten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine „Über den Zugang zur Öffentlichkeit“
    Informationen“;
    3.4.38. sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise an der Ausarbeitung von Verordnungsentwürfen zu beteiligen, die
    werden von staatlichen Behörden, lokalen Regierungen übernommen und beziehen sich auf den Bereich der öffentlichen Tätigkeit
    Vereinigung und wichtige Fragen des staatlichen und öffentlichen Lebens
    3.4.39. sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise an der Beratungs-, Beratungs- und sonstigen Tätigkeit zu beteiligen
    Nebenorgane, die von staatlichen Behörden, lokalen Regierungen zur Durchführung von
    Konsultationen mit öffentlichen Verbänden und Ausarbeitung von Empfehlungen zu Fragen des Tätigkeitsbereichs
    Organisation.
    3.4.40. andere Rechte zu nutzen, die in der Gesetzgebung der Ukraine vorgesehen sind.
    3.5. Die Organisation ist für ihre Verpflichtungen mit ihrem Eigentum verantwortlich. Die Organisation ist nicht verantwortlich für
    die Verpflichtungen ihrer Mitglieder und ihrer Mitglieder sind nicht verantwortlich für die Verpflichtungen der Organisation, es sei denn, sie
    diese Verpflichtungen zu übernehmen.
    4. DAS VERFAHREN ZUM ERWERB UND ZUR BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT, DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
    4.1. Mitglieder der Organisation können Bürger der Ukraine, Ausländer und Staatenlose sein, die
    sind in der Ukraine legal, die das Alter von 14 Jahren erreicht haben und die Charta der Organisation anerkennen und fördern
    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Ziele der Organisation zu erreichen. Die Mitgliedschaft in der Organisation ist fest und
    wird durch einen Eintrag im Register der Mitglieder der Organisation bestätigt. Mitglieder der Organisation führen ihre Aktivitäten in der Öffentlichkeit durch
    Prinzipien, ohne ihnen Löhne zu zahlen.
    4.2. Niemand darf gezwungen werden, der Organisation beizutreten. Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur Organisation ist nicht
    kann die Grundlage für die Einschränkung der Rechte und Freiheiten einer Person oder für die Gewährung dieser Rechte und Freiheiten durch Behörden, andere
    staatliche Stellen, lokale Regierungen von allen Vorteilen und Nutzen.
    4.3. Die Aufnahme in die Mitgliedschaft in der Organisation erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags an den Vorstand der Organisation.
    und durch Beschluss des Vorstands der Organisation, der innerhalb eines Monats ab dem Datum der Einreichung des entsprechenden Antrags gefasst wird. Brett
    Organisationen haben das Recht, die Aufnahme einer Person als Mitglied der Organisation zu verweigern. Der Vorstand der Organisation hat das Recht, das Recht zu delegieren
    Zulassung zur Mitgliedschaft in der Organisation in getrennten Abteilungen der Organisation oder anderen satzungsgemäßen Organen. Organisation
    es wird festgestellt, dass zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder der Organisation nicht mit der Arbeitsorganisation in Verbindung gebracht werden können
    Beziehungen oder anderweitig Gelder von der Organisation erhalten, es sei denn, diese Mittel werden zur Verfügung gestellt
    um die gesetzlichen Zwecke der Organisation zu erfüllen.
    4.4. Alle Mitglieder der Organisation sind in der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten gleichberechtigt.
    4.4.1. Zu den Rechten eines Mitglieds der Organisation gehören:
    4.4.1.1. die Leitungsgremien der Organisation zu wählen und in diese gewählt zu werden, an allen abgehaltenen Veranstaltungen teilzunehmen
    Organisation;
    4.4.1.2. Teilnahme an der Arbeit der ständigen und vorübergehenden Kommissionen, die durch Beschluss der zugelassenen Stellen eingesetzt wurden
    Organisationen;
    4.4.1.3. sich an die Organe der Organisation mit Ersuchen und Anregungen zu Fragen im Zusammenhang mit Tätigkeiten zu wenden
    Organisationen erhalten Antworten;
    4.4.1.4. gegen Entscheidungen, Klagen, Unterlassungen der Leitungsorgane der Organisation Einspruch einzulegen, Anträge, Einwände und
    Beschwerden über ihre Entscheidungen an den Vorstand und erfordern die Prüfung von Beschwerden und Anträgen bei der Generalversammlung.
    4.4.1.5. gegen den Beschluss der Hauptversammlung beim Gericht Berufung einlegen.
    4.4.1.6. Informationen über die Tätigkeiten der Organisation zu erhalten;
    4.4.1.7. bei den Organen der Organisation Unterstützung beim Schutz ihrer Rechte und berechtigten Interessen zu beantragen;
    4.4.1.8. Ideen und Vorschläge zu den in der Organisation erörterten Themen frei zu verteidigen und zu fördern;
    4.4.1.9. die Organisation auf eigenen schriftlichen Antrag, der an den Vorstand der Organisation gerichtet wird, frei verlassen.
    4.4.2. Die Mitglieder der Organisation sind verpflichtet,
    4.4.2.1. die Bestimmungen der Charta der Organisation einhalten;
    4.4.2.2. die Beschlüsse der Leitungsgremien der Organisation umzusetzen;
    4.4.2.3. rechtzeitige Zahlung der Eintritts- und Mitgliedsbeiträge in der vom Vorstand festgelegten Höhe und Bedingungen
    Organisationen;
    4.4.2.4. zur Durchführung der Aufgaben der Organisation beizutragen;
    4.4.2.5. an öffentlichen Veranstaltungen der Organisation teilnehmen.
    4.5. Die Mitglieder der Organisation sind verpflichtet,
    4.5.1. die Anforderungen dieses Statuts erfüllen;
    4.5.2. sich aktiv an der Umsetzung der Beschlüsse der Leitungsgremien zu beteiligen und Tätigkeiten durchzuführen, die darauf abzielen,
    Propaganda der Organisation, um in vollem Umfang zur Stärkung ihrer Autorität beizutragen;
    4.5.3. Beiträge zu zahlen;
    4.5.4. die Ideen, Ziele, satzungsgemäßen Aufgaben und Aktivitäten der Organisation zu fördern;
    4.5.5. die Anforderungen der Leitungsorgane der Organisation erfüllen, eine separate Einheit, in der ein Mitglied der Organisation
    registriert ist.
    4.6. Die Mitgliedschaft in der Organisation endet in den folgenden Fällen:
    4.6.1. die Organisation nach Belieben und in Übereinstimmung mit den Klauseln zu verlassen. 4.7;
    4.6.2. Ausschluss aus der Organisation, durch Beschluss des Vorstands oder wegen Verstoßes gegen die Anforderungen dieses Statuts oder
    wenn die Aktivitäten eines Mitglieds dem Zweck und den Zielen der Organisation zuwiderlaufen oder wenn das Mitglied den Kontakt zur Organisation verloren hat, ohne
    triftige Gründe oder für die systematische Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen;
    4.6.3 Tod eines Mitglieds der Organisation.
    4.7. Der Austritt aus der Organisation erfolgt auf schriftlichen Antrag eines an den Vorstand gerichteten Mitglieds der Organisation. Mitgliedschaft
    Die Organisation kündigt mit dem Datum der Einreichung eines solchen Antrags und bedarf keiner zusätzlichen Entscheidungen.
    4.8. Gründe für den Ausschluss aus den Mitgliedern der Organisation:
    – wiederholte Verstöße gegen die Anforderungen der Charta;
    – Nichtteilnahme an den Aktivitäten der Organisation persönlich oder durch einen Vertreter für ein Jahr;
    – Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge während des Jahres.
    4.9. Die Frage des Ausschlusses wird vom Vorstand der Organisation mit einer Mehrheitsabstimmung ihrer Mitglieder entschieden.
    4.10. Ein Mitglied der Organisation hat kein Stimmrecht bei der Entscheidung der Generalversammlung der Organisation über Fragen in Bezug auf
    seine Transaktion und der Streit zwischen ihm und der Organisation.
    4.11. Einzelpersonen können assoziierte Mitglieder der Organisation werden, falls sie nicht erwerben möchten
    Vollmitgliedsstatus sowie wenn Einzelpersonen nicht alle Kriterien für die Mitgliedschaft in der Organisation vollständig erfüllen.
    Beziehungen in Bezug auf den Erwerb, die Aussetzung und die Beendigung der assoziierten Mitgliedschaft in der Organisation sind in den Bestimmungen festgelegt.
    über die assoziierte Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation, die durch Beschluss der Generalversammlung der Mitglieder der Organisation genehmigt werden.
    4.12. Die Organisation hat das Recht, sich an ihren Aktivitäten Freiwillige zu beteiligen, die freiwillig zum Zwecke der sozialen
    Orientierung, kostenlos wird der Organisation helfen, ihren Zweck der Tätigkeit zu erreichen.
    4.13. Freiwillige Hilfe basiert auf den Prinzipien der Legalität, Menschlichkeit, Gleichheit, Freiwilligkeit,
    kostenlos, gemeinnützig.
    4.14. Im Zusammenhang mit der Beteiligung von Freiwilligen hat die Organisation das Recht:
    4.14.1. Durchführung von Tätigkeiten mit Abschluss einer Vereinbarung über Freiwilligenarbeit mit einem Freiwilligen oder
    ohne eine solche Vereinbarung in der von diesem Gesetz vorgeschriebenen Weise;
    4.14.2. Gelder und anderes Eigentum für Freiwilligenarbeit erhalten;
    4.14.3. selbständig die Richtungen der Freiwilligentätigkeit festlegen;
    4.14.4. Freiwilligen Bescheinigungen ausstellen, die ihre Identität und Art der Freiwilligentätigkeit innerhalb der
    Organisationen;
    4.14.5. Erstattung der Kosten für Freiwillige im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Freiwilligenhilfe;
    4.14.6. Ausländer und Staatenlose einzuladen, Freiwilligentätigkeiten im Hoheitsgebiet durchzuführen
    der Ukraine, um Bürger der Ukraine ins Ausland zu entsenden, um Freiwilligenaktivitäten durchzuführen;
    4.14.7. andere gesetzlich vorgesehene Rechte erwerben.
    4.15. Organisation bei Beteiligung (Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit) an Freiwilligenarbeit
    Aktivitäten von Ausländern und Staatenlosen müssen innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum einer solchen Beteiligung schriftlich erfolgen.
    Informieren Sie das zentrale Exekutivorgan, das die staatliche Politik im Bereich der Freiwilligenarbeit umsetzt
    Aktivität.
    4.16. Die Organisation stellt Freiwilligen Folgendes zur Verfügung:
    4.16.1. angemessene Bedingungen für die Freiwilligentätigkeit, insbesondere die Erlangung zuverlässiger, genauer und vollständiger
    Informationen über das Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Freiwilligentätigkeiten, die besondere Schutzmittel bieten,
    Ausrüstung und Ausrüstung;
    4.16.2. Anrechnung der Zeit der Freiwilligentätigkeit auf die Ausbildungs- und Produktionspraxis im Falle ihrer
    Passieren in die Richtung, die der erhaltenen Spezialität entspricht, mit Zustimmung der Bildungseinrichtung;
    4.16.3. Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Freiwilligentätigkeiten, die in der laufenden
    Gesetzgebung der Ukraine;
    4.16.4. Andere Rechte, die in der Vereinbarung über die Durchführung von Freiwilligentätigkeiten und der Gesetzgebung festgelegt sind.
    4.17. Ein Freiwilliger ist verpflichtet:
    4.17.1. gewissenhaft und rechtzeitig Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung freiwilliger Tätigkeiten wahrzunehmen;
    4.17.2. sich in gesetzlich festgelegten Fällen einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und ein Gesundheitszeugnis vorlegen;
    4.17.3. erforderlichenfalls einer Fortbildung (Umschulung) unterzogen werden;
    4.17.4. um Handlungen und Handlungen zu verhindern, die den Ruf eines Freiwilligen, einer Organisation oder
    die Einrichtung, auf deren Grundlage ehrenamtliche Tätigkeiten durchgeführt werden;
    4.17.5. Einhaltung der rechtlichen Regelung für Informationen mit eingeschränktem Zugang;
    4.17.6. im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung über die Durchführung freiwilliger Tätigkeiten und der einseitigen Beendigung
    eine Vereinbarung auf Initiative eines Freiwilligen zum Ausgleich der von ihm verursachten direkten Verluste, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist;
    4.17.7. zum Ersatz von Sachschäden, die durch Freiwilligenarbeit entstanden sind bzw.
    zum Gesetz.
    4.18. Die Grundlage für die Gewinnung eines Freiwilligen für die Aktivitäten der Organisation / Beendigung der Freiwilligentätigkeit
    Aktivität – ist die Einreichung eines entsprechenden Antrags, der an den Vorsitzenden der Organisation gerichtet ist.
    4.19. Nach der Entscheidung des Vorsitzenden der Organisation, den Freiwilligen einzubeziehen, wird ihm ein Zertifikat ausgestellt, das
    bescheinigt seine Identität und Art der Freiwilligenarbeit innerhalb der Organisation.
    4.20. Nach der Entscheidung des Vorsitzenden der Organisation, die Freiwilligenarbeit einzustellen
    Der Freiwillige gibt das ihm ausgestellte Zertifikat zurück.
    5. LEITUNGSGREMIEN DER ORGANISATION
    5.1. Die Organisation wird auf der Grundlage von Demokratie, Öffentlichkeitsarbeit, Wahl der Leitungsgremien,
    Unterordnung und exekutive Disziplin unter Berücksichtigung der regulatorischen Dokumente der Organisation.
    5.2. Die Leitungsorgane, die die Organisation leiten, sind: die Generalversammlung der Mitglieder der Organisation, der Vorstand
    Organisationen, Vorsitzender der Organisation.
    Sitzungen der Leitungsgremien der Organisation (Generalversammlung, Vorstand) können als direkte
    Teilnahme der Mitglieder (ihrer bevollmächtigten Vertreter durch Bevollmächtigte) und durch Internetkommunikation unter Verwendung von
    Audiovisuelle Computerprogramme von Online-Konferenzen.
    Jede Sitzung der Leitungsgremien (Mitgliederversammlung, Vorstand) wird durch das Protokoll erstellt. Über die Form der Besprechung
    muss im Protokoll angegeben werden: Wenn die Sitzung über eine Internetverbindung stattgefunden hat, muss das Protokoll
    zeichnet auf, mit welchem Computerprogramm das Treffen stattgefunden hat.
    5.3. Die Mitgliederversammlung der Organisation (im Folgenden als Generalversammlung bezeichnet) ist das oberste Organ der Organisation, das das Recht hat,
    Entscheidungen über alle Fragen seiner Tätigkeit zu treffen, einschließlich derjenigen, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen.
    5.3.1. Seine Mitglieder nehmen persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter der
    Stellvertreter. Jedes Mitglied der Organisation hat eine Stimme. Meetings gelten als autorisiert, wenn sie mehr besucht werden
    die Hälfte der Mitglieder der Organisation.
    5.3.2. Die nächste Generalversammlung wird jährlich vom Verwaltungsrat einberufen. Geeignete Entscheidung unter Angabe von Datum, Uhrzeit,
    der Ort und die zur Erörterung vorgelegten Fragen sind den Mitgliedern der Organisation spätestens zur Kenntnis zu bringen,
    als 10 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung prüft die zur Prüfung vorgelegten Fragen
    der Vorstand, der Vorsitzende der Organisation sowie die Mitglieder der Organisation.
    5.3.3. Die außerordentliche Hauptversammlung wird bei Eintritt von Umständen, die wesentliche Interessen berühren, einberufen
    Organisationen, der Vorstand sowie in anderen Fällen, die in dieser Charta und der Gesetzgebung der Ukraine festgelegt sind, während
    10 Tage ab dem Datum des Eintretens der relevanten Umstände. In diesem Fall die Entscheidung des Vorstands der Organisation unter Angabe des Datums, der Uhrzeit,
    der Ort und die zur Erörterung vorgelegten Fragen sind den Mitgliedern der Organisation spätestens zur Kenntnis zu bringen,
    als 5 Tage vor dem Datum der Hauptversammlung.
    5.3.4. Nicht weniger als ein Zehntel der Mitglieder der Organisation haben das Recht, eine Einberufung vor dem Vorstand einzuleiten
    ausserordentliche Hauptversammlung. Wird die Aufforderung der Mitglieder, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, nicht erfüllt, so werden diese Mitglieder
    haben das Recht, selbst eine Hauptversammlung einzuberufen.
    5.3.5. Die Generalversammlung gilt als zuständig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der Organisation daran teilnimmt.
    Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
    5.3.6. Die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung umfasst die Lösung folgender Fragen:
    5.3.6.1. Identifizierung der Hauptaktivitäten der Organisation, Genehmigung ihrer Pläne und Berichte über ihre Umsetzung.
    5.3.6.2. Vornahme und Genehmigung von Änderungen an den konstituierenden Dokumenten der Organisation, Informationen über die Organisation.
    5.3.6.3. Treffen einer Entscheidung, die Aktivitäten der Organisation zu beenden.
    5.3.6.4. Wahl der Liquidationskommission, Genehmigung der Liquidationsbilanz.
    5.3.6.5. Wahl des Vorstands der Organisation und Abberufung des Vorstands oder einzelner Vorstandsmitglieder.
    5.3.6.6. Wahl und Abberufung des Vorsitzenden der Organisation.
    5.3.6.7. Festlegung des Verfahrens und der Methoden der Realisierung von Eigentumsrechten und Kontrolle über deren Durchführung.
    5.3.6.8. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.
    5.3.7. Beschlüsse der Hauptversammlung gelten als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder für sie gestimmt hat.
    anwesende Teilnehmer der Hauptversammlung. Zu den in Absatz vorgesehenen Fragen. 5.3.6.2, S. 5.3.6.3, Ziffer 5.3.6.4 des Beschlusses der Hauptversammlung
    gilt als angenommen, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden Teilnehmer der Hauptversammlung dafür gestimmt haben.
    Auch drei Viertel der Stimmen der Mitglieder der Organisation treffen Entscheidungen über die Veräußerung des Eigentums der Organisation in Höhe von,
    das sind fünfzig Prozent oder mehr des Eigentums der Organisation.
    5.3.8. Den Vorsitz in den Sitzungen der Mitgliederversammlung führt eine Person aus dem Kreis der Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung zum Vorsitzenden gewählt werden.
    Honorare. Der Verlauf der Hauptversammlung wird aufgezeichnet. Protokolle der Sitzungen der Mitgliederversammlung werden vom Sekretär der Mitgliederversammlung geführt,
    die von der Generalversammlung gewählt und vom Vorsitzenden und vom Sekretär der Generalversammlung unterzeichnet wird.
    5.3.9. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse, die in Form von Protokollen der Mitgliederversammlung gefasst werden.
    Beschlüsse der Generalversammlung in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Charta, der internen Dokumente und der Gesetzgebung
    der Ukraine, obligatorisch für alle anderen Leitungsorgane der Organisation und Mitglieder der Organisation. Beschlüsse des Generals
    Sitzungen treten ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme in Kraft, sofern die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt.
    5.4. Der Vorstand der Organisation ist das Leitungsorgan der Organisation für die Zeit zwischen den Generalversammlungen, gewählt
    für einen Zeitraum von 2 Jahren und erfüllt die Funktionen der Verwaltung seiner aktuellen, organisatorischen Aktivitäten. Mitglieder des Vorstands
    ihre Pflichten auf freiwilliger Basis zu erfüllen, ohne ihnen Löhne zu zahlen, sofern nichts anderes beschlossen wurde
    Generalversammlung. Die Organisation hat festgestellt, dass zwei Drittpersonen, die Mitglieder des Vorstands sind, nicht
    im Zusammenhang mit der Organisation der Arbeitsbeziehungen.
    5.4.1. Der Vorstand der Organisation ist der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und organisiert die Umsetzung ihrer Entscheidungen. Der Vorstand arbeitet von
    Name der Organisation innerhalb der in dieser Charta, den internen Dokumenten und den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Grenzen.
    5.4.2. Zur Abhaltung von Sitzungen des Verwaltungsrats wird der Vorsitzende aus dem Vorstand gewählt.
    5.4.3. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und ihnen gegenüber für ihre Tätigkeit verantwortlich
    Organisation und ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Vorstand erstattet den Mitgliedern der Organisation beim Allgemeinen
    Sitzungen der Organisation.
    5.4.4. Die Zuständigkeit des Verwaltungsrats umfasst:
    5.4.4.1. Organisation der Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
    5.4.4.2. Einberufung einer Hauptversammlung und Festlegung ihrer Tagesordnung, Vorbereitung von Materialien zu Tagesordnungsfragen
    tagsüber, vorläufige Prüfung aller Fragen, die in die Zuständigkeit der Sitzung fallen, und Vorbereitung von Entscheidungsentwürfen zu diesen Fragen
    zu den Gebühren.
    5.4.4.3. Vorbereitung und Vorlage von Empfehlungen an die Generalversammlung zur Festlegung der Hauptaktivitäten
    Organisation, Genehmigung von Plänen und Berichten über ihre Umsetzung, andere Vorschläge über die Aktivitäten der Organisation.
    5.4.4.4. Genehmigung der aktuellen Pläne der Organisation und der zu ihrer Umsetzung erforderlichen Maßnahmen.
    5.4.4.5. Durchführung bestimmter Funktionen für die Immobilienverwaltung durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Organisation.
    5.4.4.6. Erstellung von Jahresberichten über die Aktivitäten der Organisation, einschließlich der Gewinnung und Verwendung von Geldern und Eigentum
    Organisationen; berichtet über die Durchführung von Programmen und Projekten der Organisation und deren Vorlage zur Genehmigung durch die Generalversammlung.
    5.4.4.7. Lösung von Fragen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen.
    5.4.5. Der Vorstand leitet die Sitzungen des Vorstands, eines Vorstandsmitglieds, das mit Mehrheit des Vorstands gewählt wird.
    5.4.6. Alle Fragen, die in die Zuständigkeit des Vorstands fallen, werden in den Sitzungen des Verwaltungsrats gemeinsam gelöst.
    Der Verwaltungsrat hält ordentliche und ausserordentliche Sitzungen ab. Regelmäßige Sitzungen werden von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder einberufen, jedoch nicht von
    weniger als einmal alle 3 Monate. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung, Vorstandsmitglieder werden 5 Tage vorher benachrichtigt
    in dem Moment, in dem es gehalten wird. Außerordentliche Sitzungen werden auf Antrag der Mehrheit der Vorstandsmitglieder direkt einberufen.
    Die Vorstandssitzung ist gültig, sofern die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.
    5.4.7. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Initiative ergreifen, um Entscheidungen über alle Fragen zu treffen, die
    liegen in der Zuständigkeit des Vorstands.
    5.4.8. Seine Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter für
    Stellvertreter. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst. Jedes Mitglied des Vorstands
    hat eine Stimme. Für die Aufteilung der Stimmen ist die Stimme des Vorsitzenden maßgebend.
    5.5. Der Vorsitzende der Organisation ist das Exekutivorgan der Organisation. Führt das operative Management von Angelegenheiten durch,
    Eigentum und Mittel der Organisation innerhalb der durch diese Charta, die Generalversammlung und den Vorstand festgelegten Grenzen und innerhalb der Grenzen dieser Charta
    Ihre Kompetenz und Autorität gewährleistet die Umsetzung ihrer Entscheidungen. Der Vorsitzende der Organisation nimmt seine Aufgaben wahr am
    auf freiwilliger Basis, ohne ihm Löhne zu zahlen, sofern auf der Hauptversammlung nichts anderes beschlossen wurde.
    5.5.1. Der Vorsitzende der Organisation wird alle zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt und entlassen, ist der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig
    Sitzungen, die vom Vorstand der Organisation kontrolliert werden, und haben das Recht, sich der Generalversammlung und dem Vorstand der Organisation zur Prüfung vorzulegen
    Vorschläge zu allen Aspekten der Tätigkeit der Organisation.
    5.5.2. Leiter der Organisation:
    5.5.2.1. Handelt im Namen der Organisation ohne Vollmacht und vertritt die Organisation in ihren Beziehungen zu anderen Personen.
    5.5.2.2. Stellt Aufträge, Aufträge, andere interne Vorschriften und Dokumente der Organisation aus.
    5.5.2.3. Organisiert den Dokumentenfluss, die Büroarbeit, die Buchhaltung und das Reporting der Organisation.
    5.5.2.4. Führt die Annahme, die Versetzung in einen anderen Job, die Suspendierung und die Entlassung von Mitarbeitern durch
    Organisationen, wendet Anreize und Strafen auf sie an, genehmigt die offiziellen Pflichten der Mitarbeiter der Organisation.
    5.5.2.5. Fungiert als Manager von Geldern und Eigentum der Organisation, schließt und unterzeichnet im Namen der Organisation
    wirtschaftliche und andere Vereinbarungen, Verträge, erteilt Vollmachten für das Recht, Handlungen und Erklärungen im Namen der Organisation durchzuführen.
    5.5.2.6. Organisiert die Vorbereitung der Vorstandssitzung.
    5.5.2.7. Löst andere Probleme der Aktivitäten der Organisation in Übereinstimmung mit dem Zweck und den Hauptzielen ihrer Aktivitäten, die auf
    in seiner Zuständigkeit durch die internen Dokumente der Organisation und diese Charta, trifft alle anderen Entscheidungen in diesen Fragen
    oder andere Handlungen vornimmt, die nicht in die Zuständigkeit anderer Leitungsorgane der Organisation, des Vorstands und
    Mitgliederversammlung der Mitglieder der Organisation.
    5.5.2.8. Bericht über seine Arbeit und an die Generalversammlung der Organisation auf der nächsten Generalversammlung.
    5.5.3. Entscheidungen des Vorsitzenden der Organisation werden in Form von Befehlen oder Anordnungen formuliert.
    5.5.4. Die Berichterstattung erfolgt auf der nächsten Hauptversammlung. Außerordentliches Reporting erfolgt auf Abruf
    nicht weniger als ein Drittel der Mitglieder der Organisation.
    5.5.5. Der Vorsitzende der Organisation kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Initiative der Mehrheit seines Amtes enthoben werden.
    von der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat bis zum Ablauf der Amtszeit, für die er gewählt wurde, in folgenden Fällen:
    – nach Belieben auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags, der an den Vorstand der Organisation gerichtet ist;
    – im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die Anforderungen der Charta der Organisation;
    – wenn er durch seine Handlungen der Organisation materiellen oder moralischen Schaden zugefügt hat.
    5.5.6. Für den Fall, dass der Vorsitzende der Organisation sein Amt nicht für mehr als 3 (drei)
    Monate beruft der Vorstand der Organisation eine außerordentliche Generalversammlung ein, um die Situation und die Frage der Führung zu erörtern
    Organisation.
    6. AUFSICHTSRAT
    6.1. Der Aufsichtsrat ist ein beratendes und kontrollierendes Organ der Organisation und führt eine Prüfung ihrer finanziellen und[1]wirtschaftlichen Tätigkeit bei mehr als zehn Mitgliedern der Organisation durch. Es wird erstellt und erfüllt seine Funktionen im Falle von
    Annahme eines solchen Beschlusses durch die Generalversammlung der Organisation.
    6.2. Der Aufsichtsrat ist nur der Mitgliederversammlung der Organisation gegenüber rechenschaftspflichtig.
    6.3. Die persönliche Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung gebilligt. Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht
    gleichzeitig ein Vorstandsmitglied oder der Vorsitzende der Organisation.
    6.4. Der Aufsichtsrat wird aus dem Kreis der Mitglieder der Organisation, bestehend aus dem Vorsitzenden des Vorstands und zwei Mitgliedern des Vorstands, für eine Amtszeit von zwei
    Jahre. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Zustimmung der Hauptversammlung vorgeschlagen.
    6.5. Zu den Befugnissen des Aufsichtsrats gehören:
    – Unterbreitung von Vorschlägen zu finanziellen Tätigkeiten und zur Verwendung der Vermögenswerte der Organisation;
    – Erstellung von Schlussfolgerungen über die Finanztätigkeit und die Verwendung der Vermögenswerte der Organisation vor Genehmigung durch den General
    Sitzungen der Jahreshaushalte, Bilanzen, Finanz- und sonstigen Berichte der Leitungsorgane der Organisation;
    – Durchführung von Inspektionen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation;
    – Bereitstellung von Berichten über Inspektionen und Audits an die Generalversammlung zur Beschlussfassung;
    – Einleitung der Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung;
    – Genehmigung des jährlichen Tätigkeitsplans des Aufsichtsrats.
    6.6. Geleitet wird der Aufsichtsrat von einem Vorsitzenden, der:
    – leitet die Arbeit des Aufsichtsrats;
    – beruft den Aufsichtsrat zu ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen ein;
    – unterzeichnet die auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeit des Aufsichtsrats erstellte Dokumentation.
    6.7. Der Aufsichtsrat ist zuständig, wenn sich die Mehrheit seiner Mitglieder an seiner Arbeit beteiligt. Entscheidungen werden getroffen
    mit der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Stimmengleichheit beträgt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden
    Entscheidend.
    6.8. Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Räte haben das Recht, an der Sitzung des Vorstands der Organisation mit dem Recht einer beratenden Abstimmung teilzunehmen.
    7. DAS VERFAHREN FÜR RECHTSBEHELFE GEGEN ENTSCHEIDUNGEN, KLAGEN, UNTÄTIGKEIT DER LEITUNGSORGANE
    7.1. Entscheidungen, Handlungen, Unterlassungen der Leitungsorgane der Organisation können von einem Mitglied oder Mitgliedern angefochten werden
    Organisation.
    7.1.1. Die erste Beschwerde über die Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen des Vorsitzenden der Organisation wird beim Vorstand eingereicht, der
    ist verpflichtet, die Beschwerde bei der nächsten Sitzung zu prüfen, mit dem obligatorischen Aufruf eines Mitglieds eines öffentlichen Vereins, der
    beschwert sich sowie der Vorsitzende der Organisation, gegen dessen Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen Berufung eingelegt wird. Wenn die Beschwerde abgelehnt wird
    Vom Vorstand wird eine zweite Beschwerde bei der Hauptversammlung eingereicht, die verpflichtet ist, die Beschwerde bei der nächsten oder
    eine außerordentliche Sitzung mit der obligatorischen Einberufung des beschwerdeführenden Mitglieds sowie des Vorsitzenden der Organisation, Handlungen, Unterlassungen
    oder gegen deren Entscheidung Berufung eingelegt wird.
    7.1.2. Die erste Beschwerde über die Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen eines Vorstandsmitglieds wird beim Vorsitzenden der Organisation eingereicht, der
    ist verpflichtet, die Beschwerde innerhalb von 20 Tagen zu prüfen, mit dem obligatorischen Aufruf eines Mitglieds eines öffentlichen Vereins, der
    Beschwerden sowie ein Vorstandsmitglied, gegen dessen Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen Berufung eingelegt wird. Im Falle der Ablehnung der Beschwerde durch den Vorsitzenden
    Organisationen, eine zweite Beschwerde bei der Hauptversammlung eingereicht wird, die verpflichtet sind, die Beschwerde bei der nächsten oder
    eine außerordentliche Sitzung, mit der obligatorischen Einberufung des beschwerdeführenden Mitglieds sowie des Vorstandsmitglieds, Handlungen, Unterlassungen oder
    gegen deren Entscheidung Berufung eingelegt wird. Eine Beschwerde, die in einer außerordentlichen Hauptversammlung geprüft werden muss, ist die Grundlage für die Einberufung
    dieser Hauptversammlung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs einer solchen Beschwerde.
    7.1.3. Entscheidungen, Handlungen, Unterlassungen des Vorstands der Organisation können von jedem Mitglied der Organisation angefochten werden
    durch Einreichung einer Beschwerde gegen die Generalversammlung der Organisation durch den Vorsitzenden der Organisation. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Beschwerde
    Die Hauptversammlung fasst einen der folgenden Beschlusse: er die Beschwerde als unzumutbar zurückweist oder teilweise zufrieden stellt oder
    Vollständig. Die Frist für die Prüfung der Beschwerde darf drei Monate nicht überschreiten.
    7.1.4. Die Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen der Generalversammlung der Organisation werden beim Gericht eingereicht, in Übereinstimmung mit
    der geltenden Rechtsvorschriften zum Zeitpunkt des Rechtsbehelfs gegen solche Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen.
    7.2. Klagen, Unterlassungen oder Entscheidungen, die angefochten werden können, umfassen Entscheidungen innerhalb der Geschäftsleitung
    Tätigkeiten der Leitungsorgane der Organisation, aufgrund der:
    7.2.1. Die Rechte und/oder berechtigten Interessen oder Freiheiten eines Mitglieds oder von Mitgliedern der Organisation wurden verletzt.
    7.2.2. Für ein Mitglied der Organisation wurden Hindernisse geschaffen, damit es seine Rechte und/oder legitimen Interessen oder Freiheiten ausüben kann.
    7.2.3. Einem Mitglied der Organisation rechtswidrig auferlegte oder ihm rechtswidrig disziplinarisch auferlegte Pflichten
    Verantwortung.
    8. INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
    8.1. Die Organisation hat in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Aufgaben das Recht, internationale
    Beziehungen und Aktivitäten in der von diesem Statut und der geltenden Gesetzgebung der Ukraine vorgeschriebenen Weise.
    8.2. Internationale Tätigkeit der Organisation wird durch die Teilnahme an internationalen Projekten, Arbeit durchgeführt
    internationale Organisationen, ehrenamtliche Aktivitäten sowie andere Formen, die der Gesetzgebung der Ukraine nicht widersprechen,
    Normen und Prinzipien des Völkerrechts.
    8.3. Bei der Durchführung internationaler Tätigkeiten genießt die Organisation den vollen Umfang der Rechte und Pflichten
    juristische Person.
    8.4. Organisation:
    8.4.1. organisiert den Austausch von Delegationen, organisiert Workshops, Turniere, Wettbewerbe unter Beteiligung ausländischer Partner,
    Konferenzen, Ausstellungen, Theateraufführungen auf dem Eis, Messen, entsendet seine Vertreter zur Teilnahme an den relevanten
    Veranstaltungen außerhalb der Ukraine;
    8.4.2. gemeinsam mit ausländischen Organisationen in Übereinstimmung mit den Anweisungen seiner Tätigkeit Forschung betreibt,
    veröffentlicht ihre Ergebnisse;
    8.4.3. andere gemeinsame Programme und Projekte unter Beteiligung ausländischer Partner und internationaler Organisationen durchführt,
    was der geltenden Gesetzgebung der Ukraine nicht widerspricht;
    8.4.4. organisiert gemeinsame Aktivitäten mit ausländischen Organisationen und Partnern, um die Ziele zu verwirklichen
    Organisation.
    9. SEPARATE ABTEILUNGEN DER ORGANISATION
    9.1. Eine Organisation kann separate Abteilungen haben, die keine juristischen Personen sind und durch Entscheidung gebildet werden.
    Generalversammlung der Organisation.
    9.2. Die einzelnen Abteilungen der Organisation werden in ihren Aktivitäten von der Charta der Organisation geleitet.
    9.3. Leiter der einzelnen Abteilungen der Organisation vom Vorstand der Organisation für einen Zeitraum von 2 Jahren ernannt werden und
    auf der Grundlage einer Vollmacht zu handeln. Leiter der einzelnen Abteilungen müssen Mitglieder der Organisation sein.
    9.4. Getrennte Einheiten haben folgende Befugnisse:
    9.4.1. Vertretung der Organisation in dem Gebiet, auf das sich ihre Befugnisse erstrecken.
    9.4.2. die satzungsgemäßen Ziele der Organisation in dem von ihren Befugnissen abgedeckten Gebiet umzusetzen,
    in Übereinstimmung mit den durch den Beschluss der Hauptversammlung gewährten Befugnissen.
    9.4.3. Durchführung von Arbeiten zur Gewinnung neuer Mitglieder (Teilnehmer) mit nicht verbotenen Mitteln
    Gesetzgebung der Ukraine.
    9.5. Der Leiter einer separaten Einheit hat das Recht:
    9.5.1. Entscheiden Sie über die Verwendung des Namens und der Symbole der Organisation für die Durchführung der Aufgaben der Organisation.
    9.5.2. Beantragen Sie bei den Leitungsorganen der Organisation Unterstützung bei der Durchführung der Aufgaben der Organisation.
    9.5.3. Anwesend sein bei der Sitzung der Generalversammlung der Organisation (ohne Stimmrecht).
    9.5.4. Bewerben Sie sich bei den Leitungsgremien der Organisation.
    9.6. Der Leiter einer separaten Einheit muss:
    9.6.1. Halten Sie sich an die Anforderungen der Charta der Organisation.
    9.6.2. Einhaltung der gesetzlichen und im Rahmen der Anforderungen der Charta der Organisation verabschiedeten Beschlüsse der Leitungsorgane der Organisation.
    9.6.3. Um Handlungen zu verhindern, die darauf abzielen, die Ehre und Würde der Mitglieder (Teilnehmer) der Organisation zu verletzen.
    9.7. Die Tätigkeit einer getrennten Unterteilung kann durch ihre Schließung durch Beschluss des Generals beendet werden.
    Tagungen der Organisation.
    9.8. Die Organisation unterrichtet die für Staatsangelegenheiten zuständige Stelle über die Schließung der getrennten Unterabteilung.
    Registrierung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.
    9.9. Immobilien und Fonds, die nach Beendigung ihrer Tätigkeit einer separaten Unterteilung zugeordnet wurden
    werden direkt in die Jurisdiktion des Vorstands überführt, bevor eine Entscheidung über die Verteilung von Eigentum und Geldern durch den General getroffen wird
    durch die Versammlung der Organisation.
    10. FONDS UND EIGENTUM DER ORGANISATION
    10.1. Die Organisation kann bewegliches und unbewegliches Vermögen, materielle und immaterielle Vermögenswerte besitzen,
    Bargeld, Grundstücke sowie anderes rechtmäßig erworbenes Eigentum.
    10.2. Die Organisation hat das Recht, in Bezug auf das Eigentum und die ihr gehörenden Mittel Handlungen durchzuführen, nicht
    widersprechen ihrem Zweck, dem satzungsgemäßen Zweck der Organisation und der Gesetzgebung der Ukraine. Einkommen und Vermögen der Organisation
    werden ausschließlich zur Finanzierung der Kosten für die Aufrechterhaltung der Organisation, die Durchführung gesetzlicher Aufgaben, die Zahlung verwendet
    Arbeits- und Sozialaktivitäten für Mitarbeiter der Organisation.
    10.3. Das Eigentum der Organisation kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung und in den in der Gesetzgebung der Ukraine festgelegten entfremdet werden.
    Etuis.
    10.4. Personen, die an den Aktivitäten der Organisation teilnehmen, besitzen ihr Eigentum nicht.
    10.5. Die Organisation erwirbt das Eigentum an Geldern und anderem Eigentum, das ihr von Gründern, Mitgliedern oder
    vom Staat, erworben aus Eintritts- und Mitgliedsbeiträgen, gespendet von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und
    Organisationen sowie Eigentum, das auf eigene Kosten oder aus anderen gesetzlich verbotenen Gründen erworben wurde.
    10.6. Das Eigentum und die Mittel der Organisation sind:
    – Beiträge von Gründern und Mitgliedsbeiträge;
    – Erzielung passiver Gewinne:
    – Erhalt nicht erstattungsfähiger finanzieller Unterstützung und kostenlos zur Verfügung gestellter Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen);
    – Spenden und Spenden von natürlichen und juristischen Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde) in
    Geld- und Sachleistungen;
    – gezielte Beiträge, gemeinnützige Zuschüsse, die von natürlichen und juristischen Personen zur Umsetzung des gesetzlichen Ziels und der Programme gewährt werden;
    – Zuschüsse, Subventionen, Subventionen aus dem Staats- oder lokalen Haushalt, staatliche Treuhandfonds,
    nichtstaatliche Fonds und Institutionen, entweder im Rahmen technischer oder gemeinnütziger Mittel, einschließlich humanitärer Hilfe;
    10.7. andere Quellen, die nicht durch die Gesetzgebung der Ukraine für gemeinnützige Organisationen verboten sind.
    10.8. Die Quelle der Bildung des Eigentums und der Mittel der Organisation können keine Gelder sein, die auf Kredit erhalten werden. Immobilien und
    die Mittel der Organisation dürfen nicht Gegenstand von Sicherheiten sein.
    10.9. Finanzielle Unterstützung für die Aktivitäten der Organisation kann durch die zuständigen Exekutivorgane erfolgen
    Behörden, lokale Regierungen und die Union der gesamtukrainischen öffentlichen Organisationen, die mit
    öffentliche Organisationen und aus anderen Quellen, die nicht durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine verboten sind. Organisation bei
    finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung erhält, verpflichtet ist, einen Bericht über die beabsichtigte Verwendung der Finanzmittel vorzulegen und
    materielle Werte an die Stellen, die sie innerhalb der von diesen Stellen festgelegten Fristen zur Verfügung gestellt haben.
    10.10. Die Organisation führt die notwendigen wirtschaftlichen Aktivitäten durch, die darauf abzielen, ihre gesetzlichen Ziele zu erreichen und
    Aufgaben.
    10.11. Die Organisation ist unabhängig in Fragen der wirtschaftlichen Entscheidungen, der Festlegung der Vergütungsbedingungen
    Arbeiter seines Apparates, die Verwendung ihrer eigenen finanziellen und materiellen Ressourcen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes
    Ukraine.
    10.12. Finanzaktivitäten, Buchhaltung und Berichterstattung der Organisation werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen durchgeführt
    Gesetzgebung der Ukraine.
    10.13. Finanzielle Aktivitäten der Organisation, die auf die Lösung gesetzlicher Ziele und Zielsetzungen abzielen, werden nicht als
    unternehmerische oder andere profitable Aktivitäten. Erlöse aus den finanziellen Aktivitäten der Organisation werden verwendet
    um gesetzliche Ziele zu lösen.
    10.14. Einmischung in die satzungsgemäßen Tätigkeiten der Organisation durch den Staat und andere Organe und Organisationen, mit Ausnahme von
    Gesetzlich vorgeschriebene Fälle sind nicht zulässig.
    10.15. Einkommen (Gewinne) oder Eigentum der Organisation oder ihres Teils unterliegen nicht der Verteilung unter ihren Gründern
    (Teilnehmer), Mitglieder der Organisation, Mitarbeiter (mit Ausnahme der Vergütung ihrer Arbeit, Abgrenzung eines einzigen sozialen Beitrags),
    Mitglieder von Regierungsstellen und andere nahestehende Personen.
    11. DAS VERFAHREN FÜR ÄNDERUNGEN DER CHARTA
    11.1. Beschlüsse über Änderungen der Charta werden mit mindestens drei Vierteln der Stimmen von der tatsächlichen
    die Gesamtzahl der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder, jedoch nicht weniger als drei Viertel der Gesamtzahl
    Mitglieder der Organisation.
    11.2. Im Falle von Änderungen der Bestimmungen der Charta beschließt die Generalversammlung der Organisation,
    Charta in einer neuen Ausgabe. Die Charta in der neuen Ausgabe wird von einer von der Generalversammlung bevollmächtigten Person (Personen) unterzeichnet.
    Die notarielle Beurkundung einer solchen Unterschrift (Unterschriften) ist nicht erforderlich, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    11.3. Beschlussfassung über Änderungen der Charta und andere Änderungen der Organisation, die der staatlichen Registrierung unterliegen,
    wird durch das Protokoll in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise erstellt. Beurkundung der Unterschriften auf einem solchen Protokoll
    nicht erforderlich, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    11.4. Die Organisation benachrichtigt die autorisierte Stelle für die Registrierung von Änderungen, die dem Staat unterliegen
    Registrierung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes, in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.
    12. BEENDIGUNG DER ORGANISATION
    12.1. Die Beendigung der Tätigkeit der Organisation erfolgt durch einen Beschluss eines öffentlichen Vereins, der von
    Mitgliederversammlung, durch Selbstauflösung oder Reorganisation oder durch eine gerichtliche Entscheidung über das Verbot (Zwangsauflösung)
    öffentliche Vereinigung.
    12.2. Beendigung der Tätigkeit eines öffentlichen Vereins mit dem Status einer juristischen Person führt zur Beendigung
    juristische Person.
    12.3. Die Organisation hat jederzeit das Recht, über die Beendigung ihrer Tätigkeit (Selbstauflösung) zu entscheiden.
    12.4. Der Beschluss über die Selbstauflösung der Organisation wird von der Generalversammlung getroffen, wenn nicht darüber abgestimmt wurde.
    Weniger als drei Viertel der Teilnehmer der Hauptversammlung sind anwesend.
    12.5. Die Generalversammlung richtet eine Liquidationskommission ein, um die Organisation als rechtmäßige
    Personen, sowie entscheiden über die Verwendung von Geldern und Eigentum der Organisation nach ihrer Liquidation in Übereinstimmung mit
    Charta.
    12.6. Im Falle der Beendigung der Organisation (infolge ihrer Liquidation, Fusion, Spaltung, ihres Beitritts oder ihrer Umwandlung)
    Vermögenswerte müssen auf eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen der entsprechenden Art, andere juristische Personen übertragen werden
    Personen, die eine nichtstaatliche Altersversorgung nach dem Gesetz (für nichtstaatliche Pensionsfonds) ausüben, oder
    Gutschrift an Haushaltseinnahmen.
    12.7. Ab dem Datum der Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen, Einzelunternehmer und
    öffentliche Formationen der Aufzeichnung der Entscheidung der Organisation über die Selbstauflösung beginnt mit der Beendigung der Organisation als
    Eine juristische Person und eine Liquidationskommission erwerben Vollmachten.
    12.8. Im Falle der Beendigung der Aktivitäten der Organisation verbleiben die Vermögenswerte nach der Befriedigung der Ansprüche
    Gläubiger und Vergleiche mit Mitgliedern, die auf eine andere eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen übertragen wurden
    der entsprechenden Art oder den Haushaltseinnahmen gutgeschrieben.
    UNTERSCHRIFTEN DER GRÜNDER:
    Maxim Michailowitsch Schawaronkow ______________________
    Oksana Kusnezowa ____________________________