REGLEMENT über die Mitgliedschaft in der NGO WAY OF PEACE

„Genehmigt“
Mitgliederversammlung der NGO „WAY OF PEACE“
Protokoll Nr. 002 vom 26. September 2022
POSITION
über die Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation
„DER WEG DES FRIEDENS“

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Verordnung über die Mitgliedschaft der NGO „WAY OF PEACE“ auf einer Stufe mit der Charta der NGO „WAY OF PEACE“, im Folgenden „Reglemente“ und „Öffentliche Organisation“, ist das Hauptdokument und bestimmt die Mitgliedschaft in der NGO „WAY OF PEACE“

1.2. Diese Verordnung präzisiert und ergänzt die Charta der öffentlichen Organisation über die Bedingungen der Mitgliedschaft und kann ihr nicht widersprechen.

1.3. Die Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation impliziert, dass die öffentliche Organisation Kandidaten für Mitglieder sowie assoziierte (ohne Stimmrecht) und Vollmitglieder (Vollmitglieder) hat.

1.4. Vollmitglieder der NGO „WAY OF PEACE“ können juristische Personen sein, die sich an der Umsetzung der Aufgaben und Ziele der öffentlichen Organisation beteiligen und die Bestimmungen der Charta und anderer Dokumente der öffentlichen Organisation anerkennen möchten.

1.5. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Mitglieder der öffentlichen Organisation wird vom Rat der NGO „WAY OF PEACE“ auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Kandidaten für Mitglieder der öffentlichen Organisation getroffen.

Bei der Einreichung eines Antrags sollte sich das zukünftige Mitglied der öffentlichen Organisation mit der Charta, den wichtigsten Bestimmungen der NGO „Weg des Friedens“ mit den internen Dokumenten der öffentlichen Organisation und den Programmen, die im Rahmen ihrer Aktivitäten durchgeführt werden, vertraut machen.

Ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags auf Aufnahme in ein Mitglied einer öffentlichen Organisation wird diese juristische Person ein Kandidat für Mitglieder der öffentlichen Organisation.

2. BEDINGUNGEN UND VERFAHREN FÜR DIE ERLANGUNG DER MITGLIEDSCHAFT IN EINER ÖFFENTLICHEN ORGANISATION

2.1. Die Aufnahme in die Mitglieder der öffentlichen Organisation erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen Bewerbung. Die Zulassung zu den Teilnehmern der öffentlichen Organisation erfolgt auf der Grundlage eines Antrags einer juristischen Person des Privatrechts, der von einer autorisierten Person unterzeichnet wird, die das Recht hat, eine juristische Person in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu vertreten.

2.2. Die Entscheidung, neue Mitglieder in die Vollmitglieder der öffentlichen Organisation aufzunehmen, wird auf einer Sitzung des Rates der öffentlichen Organisation getroffen.

2.3. Assoziierte Mitglieder der öffentlichen Organisation können alle gemeinnützigen Vereinigungen von juristischen Personen sein, die die Charta der öffentlichen Organisation anerkennen, ihren Zweck teilen und in der Lage sind, sich an der Umsetzung der Ziele und Vorgaben der öffentlichen Organisation zu beteiligen. Die assoziierte Mitgliedschaft schließt das Stimmrecht bei der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung der öffentlichen Organisation aus.

2.4. Um als assoziiertes Mitglied der öffentlichen Organisation beizutreten, reicht die Organisation einen entsprechenden Antrag an den Vorsitzenden des Rates der öffentlichen Organisation und ein Informationszertifikat über die Aktivitäten der Organisation ein.

2.5. Für die Aufnahme in die Vollmitglieder der öffentlichen Organisation muss der Kandidat Folgendes einreichen:

  • Erklärung des Kandidaten für Mitglieder der NGO „WAY OF PEACE“
  • Informationszertifikat über die Aktivitäten der Organisation (Freiform).
  • Empfehlungsschreiben von Mitgliedern der öffentlichen Organisation (mindestens zwei; zertifiziert durch das Siegel und die Unterschrift der Leiter der empfohlenen Organisationen).

2.6. Die Aufnahme neuer Vollmitglieder der öffentlichen Organisation erfolgt nach Prüfung der eingereichten Dokumente und der Präsentation der Organisation in einer Sitzung des Rates der öffentlichen Organisation. Die Entscheidung wird durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Mitglieder des Rates der öffentlichen Organisation getroffen.

2.7. Die Entscheidung kann auch durch elektronische Abstimmung der Mitglieder des Rates der öffentlichen Organisation getroffen werden. Ein solcher Beschluss wird durch das Protokoll der nächsten Sitzung des Rates der öffentlichen Organisation mit dem angegebenen Beitrittsdatum, das dem Datum des Abschlusses der elektronischen Abstimmung entspricht, erstellt.

2.8. Im Falle von negativen und widersprüchlichen Antworten über die Organisation kann ein Kandidat für ein Mitglied einer öffentlichen Organisation auf die eine oder andere Weise als „assoziiertes“ Mitglied der öffentlichen Organisation akzeptiert werden, wenn mehr als 4/5 der derzeitigen Mitglieder des Rates der öffentlichen Organisation für diese Entscheidung stimmen. Anschließend kann eine Organisation den Status eines „vollwertigen“ Mitglieds der öffentlichen Organisation unter Bedingungen der aktiven Teilnahme an ihren Aktivitäten erhalten.

2.9. Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Abstimmung erstellt der Vorsitzende des Rates der öffentlichen Organisation ein Protokoll und informiert die Organisation des Kandidaten über die Aufnahme in die Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation.

2.10. Einem Vollmitglied der Öffentlichen Organisation wird nach vollständiger Zahlung des Eintrittsgeldes und des ersten Mitgliedsbeitrags eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der NGO „WAY OF PEACE“ ausgestellt.

  1. VORAUSSETZUNGEN FÜR MITGLIEDER DES VEREINS

3.1. Mitglieder (Teilnehmer) der öffentlichen Organisation nehmen auf freiwilliger Basis an deren Aktivitäten teil.

3.2. Die folgenden Anforderungen werden den Mitgliedern (Teilnehmern) der öffentlichen Organisation auferlegt:

3.2.3. Teilen Sie den Zweck der öffentlichen Organisation und bemühen Sie sich, ihn zu erreichen und die Aufgaben der öffentlichen Organisation zu erfüllen;

3.2.4. Halten Sie sich an die Grundsätze des Expertenethikkodex und die Regeln, die den Experten und die Fachwelt bestimmen, und verlassen Sie sich bei ihren Aktivitäten.

3.2.5. Einhaltung der Satzung der öffentlichen Organisation und Erfüllung der von der öffentlichen Organisation in Vereinbarungen, Verträgen usw. übernommenen Verpflichtungen;

3.2.6. im Einklang mit den Bestimmungen der Charta die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der übernommenen Aufgaben sicherzustellen;

3.2.7. Umsetzung der Beschlüsse der Leitungsgremien der öffentlichen Organisation;

3.2.8. keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Aktivitäten oder dem Ruf der öffentlichen Organisation schaden könnten;

3.2.9. Pünktlich und in voller Höhe der Eintritts- und Mitgliedsbeiträge gemäß dem vom Rat der öffentlichen Organisation festgelegten Verfahren zu zahlen.

3.3. Keines der Mitglieder der öffentlichen Organisation darf seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise ohne entsprechenden Beschluss des Rates der öffentlichen Organisation auf Dritte übertragen.

  1. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER EINER ÖFFENTLICHEN ORGANISATION

4.1. Ein ordentliches Mitglied der öffentlichen Organisation hat das Recht:

4.1.1. Schlagen Sie in der Reihenfolge des Tages der Generalversammlung der Mitglieder der öffentlichen Organisation vor und nehmen Sie an der Generalversammlung der stimmberechtigten Mitglieder der öffentlichen Organisation teil.

4.1.2. Vorschlag zur Schaffung ständiger oder befristeter Arbeitsorgane der öffentlichen Organisation (Fachkommissionen, Ausschüsse, Projekte, Arbeitsgruppen, Sektionen). Nehmen Sie an der Arbeit solcher Gremien teil und leiten Sie sie.

4.1.3. Teilnahme an informellen Veranstaltungen der öffentlichen Organisation, vorbehaltlich der Zahlung aller oder eines Teils der Teilnahmekosten.

4.1.4. Nutzen Sie die Fähigkeiten und Ressourcen der öffentlichen Organisation, um ihre Rechte, Interessen vor Behörden und anderen Organisationen, Unternehmen und Institutionen zu schützen. Inanspruchnahme der Rechtshilfe der öffentlichen Organisation und/oder ihrer Mitglieder.

4.1.5. Nutzen Sie die Vorteile und Rabatte, die den Mitgliedern der öffentlichen Organisation präsentiert werden.

4.1.6. Verwenden Sie alle Materialien, Dokumente und Bibliotheken der öffentlichen Organisation.

4.1.7. Verwenden Sie das Logo und/oder den Markennamen der öffentlichen Organisation auf ihren Formularen, Visitenkarten usw. mit dem Text „Vollmitglied der NGO „WAY OF PEACE“

4.1.8. Veröffentlichen Sie Informationen über Ihr Unternehmen auf der Website der öffentlichen Organisation, veröffentlichen Sie Unternehmensnachrichten im Newsfeed der Website der ÖFFENTLICHEN ORGANISATION.

4.1.9. Erhalten Sie Nachrichten und Bulletins der öffentlichen Organisation, Zugang zum geschlossenen Bereich der Website.

4.2. Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet:

4.2.1.Teilnahme an den Aktivitäten der öffentlichen Organisation. Lassen Sie sich bei ihren Aktivitäten, wenn sie die öffentliche Organisation betrifft, vom Statut der NGO „WAY OF PEACE“ von dieser Verordnung und anderen internen Dokumenten der öffentlichen Organisation leiten.

4.2.2.Mitgliedsbeiträge rechtzeitig an die öffentliche Organisation zu zahlen.

4.3. Die Pflichten der Kandidaten für Mitglieder der öffentlichen Organisation unterscheiden sich nicht von den Pflichten eines Vollmitglieds der öffentlichen Organisation, die in der Charta der NGO „WAY OF PEACE“ festgelegt sind.

4.4. Kandidaten für Mitglieder der öffentlichen Organisation sowie assoziierte Mitglieder der öffentlichen Organisation in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung haben das Recht:

4.4.1. Nehmen Sie an den Programmen der öffentlichen Organisation mit den gleichen Rechten wie Vollmitglieder der öffentlichen Organisation teil.

4.4.2. Teilnahme an der Arbeit des Generals

Versammlungen von Mitgliedern der öffentlichen Organisation und Internetkonferenzen, die von der öffentlichen Organisation ohne Stimmrecht abgehalten werden.

4.4.3. Kaufen Sie Produkte zu Vorzugskonditionen und erhalten Sie Dienstleistungen von Unternehmen, die der öffentlichen Organisation gehören.

4.4.4. Erhalten Sie Material und andere Unterstützung von der öffentlichen Organisation, einschließlich des Schutzes ihrer wirtschaftlichen und anderen Interessen, Fortbildung und Ausbildung ihrer Mitarbeiter.

4.4.5. Verwenden Sie die offene Datenbank der öffentlichen Organisation.

4.4.6. Veröffentlichen Sie ihre Arbeiten in den Publikationen der öffentlichen Organisation.

4.4.7. Beenden Sie die Probezeit vorzeitig und verlassen Sie die öffentliche Organisation.

  1. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT IN EINER ÖFFENTLICHEN ORGANISATION

5.1. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses der öffentlichen Organisation des Rates.

5.2. Die Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation endet aus folgenden Gründen:

5.2.1. einem Mitglied der öffentlichen Organisation eine Mitteilung über den Austritt aus der öffentlichen Organisation zukommen zu lassen (spätestens zwei Monate vor dem Ausscheiden aus der öffentlichen Organisation);

5.2.2. Beendigung der Tätigkeit eines Mitglieds der öffentlichen Organisation in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Ukraine ab dem Zeitpunkt des Auftretens eines solchen Ereignisses;

5.2.3. Nichterfüllung der in der Satzung und den internen Vorschriften der öffentlichen Organisation festgelegten Verpflichtungen durch ein Mitglied der öffentlichen Organisation, einschließlich durch die Handlungen eines Mitglieds der öffentlichen Organisation, die dem geschäftlichen Ruf der öffentlichen Organisation oder ihrer Mitglieder geschadet haben

5.2.4. Der Ausschluss eines Mitglieds der öffentlichen Organisation wegen Nichterfüllung gesetzlicher Anforderungen, Nichtzahlung, systematischer Unpünktlichkeit oder nicht vollständiger Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Beschluss der öffentlichen Organisation des Rates auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rates der öffentlichen Organisation.

5.3. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft in der öffentlichen Organisation werden das Eigentum und die Mittel, die von einem Mitglied der öffentlichen Organisation für die Bedürfnisse der öffentlichen Organisation während der Mitgliedschaftszeit, einschließlich in Form von Eintritts- und Mitgliedsbeiträgen, zur Verfügung gestellt werden, nicht zurückgegeben.

5.4. Die Entscheidung, Mitgliedern die Aufnahme zu verweigern und Mitglieder auszuschließen, kann in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Ukraine angefochten werden.

  1. MITGLIEDSBEITRÄGE

6.1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die Mitglieder der NGO „WAY OF PEACE“ und das Verfahren für ihre Zahlung werden durch den Beschluss der Generalkonferenz der Mitglieder der NGO „WAY OF PEACE“ festgelegt.

6.2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Mitglieder der NGO „WAY OF PEACE“ und das Verfahren für ihre Zahlung sind in der Beitragsordnung zur NGO „WAY OF PEACE“ festgelegt.

6.3. Innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen ab dem Datum der Benachrichtigung über die Aufnahme des Kandidaten in die öffentliche Organisation als assoziiertes oder vollwertiges Mitglied der öffentlichen Organisation ist diese verpflichtet, eine Eintrittsgebühr in der von der Generalkonferenz festgelegten Höhe zu entrichten.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Änderungen dieser Verordnung werden mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 2/3 (zwei Dritteln) der Stimmenzahl der Mitglieder des Rates der öffentlichen Organisation angenommen.

7.2. Änderungen dieser Verordnung treten ab dem Zeitpunkt des Beschlusses der Mitglieder des Rates der öffentlichen Organisation in Kraft. Die Mitglieder der öffentlichen Organisation werden über alle Änderungen und Ergänzungen dieser Verordnung innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Annahme des entsprechenden Beschlusses durch die Generalkonferenz der Mitglieder der NGO „WAY OF PEACE“ per Telefon, Fax, E-Mail oder Veröffentlichung dieser Informationen auf der offiziellen Website der öffentlichen Organisation informiert.

7.3. Alle Fragen, die nicht durch diese Verordnung geregelt werden, werden in Übereinstimmung mit dem Statut der NGO „Way of Peace“ und der Gesetzgebung der Ukraine geregelt.

7.4. Diese Verordnung ist für alle Mitglieder der öffentlichen Organisation verbindlich.

7.5. Diese Verordnung tritt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung auf einer Sitzung des Rates der Mitglieder der öffentlichen Organisation in Kraft.

7.6. Diese Verordnung wird innerhalb von 10 (zehn) Werktagen ab dem Datum ihrer Genehmigung auf der Website der NGO „WAY OF PEACE“ veröffentlicht.

Präsident
NGO „WEG DES FRIEDENS“ M. M. Schawaronkow